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06.12.2024

Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsempfang ab 1. Januar 2025 – Kostenfreier E-Rechnungsviewer verfügbar

Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Wir haben Sie hierzu bereits mehrfach informiert, zuletzt im Rundschreiben 12/2024 vom 7. November 2024.

Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, benötigen Unternehmen eine geeignete Software zur Darstellung der Datensätze, sogenannte Viewer.

Dank der intensiven Bemühungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Bundesregierung rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelung eine kostenfreie Lösung bereitgestellt: den E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung. Dieser steht ab sofort über das ELSTER-Portal zur Verfügung und kann unter den folgenden Adressen aufgerufen werden:

Wir empfehlen allen Mitgliedsbetrieben, sich frühzeitig mit der Nutzung des E-Rechnungsviewers vertraut zu machen, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: geschaeftsstelle@elektroinnung-karlsruhe.de oder rufen Sie uns an: 0721/932840