Am 16. Juli 2024 unterzeichneten die Sozialpartner ZVEH und IG Metall den IX. Mindestentgelttarifvertrag für die Elektrohandwerke, der zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags wurde am 30. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit erstreckt sich der Tarifvertrag auch auf Außenseiter (Tarifungebundene).
Die Lohnuntergrenze im Elektrohandwerk steigt in den kommenden Jahren an. (Merkblatt Mindestentgelt in den Elektrohandwerken)
Ab 01.01.2025: 14,41€
Ab 01.01.2026: 14,93€
Ab 01.01.2027: 15,49€
Ab 01.01.2028: 16,10€
Sie finden die Übersicht, die bundesweite Regelungen zusammenfasst, die ab 2025 für E-Handwerksbetriebe relevant sind, unter folgendem Link im Mitgliederbereich: Ausblick 2025 . Diese betreffen insbesondere die Bereiche „Energiewende“, „Betriebswirtschaft“ sowie „Tarif- und Sozialpolitik“.
Quelle: ZVEH, Bild: shutterstock
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