Die Bundesregierung plant mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Änderungen bei zentralen Punkten des bisherigen Heizungsgesetzes. Aus Sicht des baden-württembergischen Handwerks ist das ein notwendiger Schritt – aber noch kein echter Neustart.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen, befindet sich derzeit allerdings noch im parlamentarischen Verfahren. Unter Anderem fällt die 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungstausch weg. Gleichzeitig drohen neue Regeln, zusätzliche Nachweispflichten und neue Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Mieter.
Parallel zum vorgelegten Kabinettsbeschluss hatte der Landesausschuss Technologie und Transformation bei Handwerk BW, mit maßgeblicher Beteiligung des Fachverband EIT BW, einen Standpunkt mit elf Kernforderungen für ein praxistaugliches Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht.
Im Mittelpunkt unserer Standpunkte stehen weniger Bürokratie, verlässliche Förderung, technologieoffene Lösungen und eine stärkere Einbindung des qualifizierten Handwerks in Beratung und Umsetzung.
Bevor das Gesetz gültig wird, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens können sich noch Änderungen ergeben.
Informationen zum parlamentarischen Verfahren des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG): www.bundestag.de
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