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18.06.2026
Bild: ArGe Medien im ZVEH
Bild: ArGe Medien im ZVEH

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen, befindet sich derzeit allerdings noch im parlamentarischen Verfahren. Unter Anderem fällt die 65-Prozent-Vorgabe beim Heizungstausch weg. Gleichzeitig drohen neue Regeln, zusätzliche Nachweispflichten und neue Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Mieter.

Parallel zum vorgelegten Kabinettsbeschluss hatte der Landesausschuss Technologie und Transformation bei Handwerk BW, mit maßgeblicher Beteiligung des Fachverband EIT BW, einen Standpunkt mit elf Kernforderungen für ein praxistaugliches Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht.

Handwerk BW Standpunkt

Im Mittelpunkt unserer Standpunkte stehen weniger Bürokratie, verlässliche Förderung, technologieoffene Lösungen und eine stärkere Einbindung des qualifizierten Handwerks in Beratung und Umsetzung.

Bevor das Gesetz gültig wird, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens können sich noch Änderungen ergeben.

Informationen zum parlamentarischen Verfahren des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG): www.bundestag.de 

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