Hauptinhalt
 
News - Detailansicht
05.02.2026
Bildquelle: Canva
Bildquelle: Canva

Für die Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C hat der E-Campus BW einen behördlich anerkannten Lehrgang entwickelt, der mit einer Prüfung vor der zuständigen Behörde endet. Am 19. und 20. Februar 2026 findet im etz Stuttgart der zweite Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519, Anlage 4c statt.

Ausschreibung zum Sachkundelehrgang Asbest

Der Kurs richtet sich an die verantwortlichen Personen in den E-Handwerksunternehmen und vermittelt das notwendige Wissen zu den Gesundheitsgefahren beim Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest, rechtlichen Grundlagen, sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie zum fachgerechten Umgang mit möglicherweise asbesthaltigen Materialien.

Kursinhalte:

Eigenschaften und Gesundheitsgefahren

  • das Mineral Asbest
  • Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten durch Asbest

Verwendung von Asbest

  • Asbestprodukte und ihre Verwendung
  • Erkennen von Asbest-Zementprodukten; Abgrenzen zu schwach gebundenen Asbestprodukten

Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement

  • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
  • Chemikaliengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Landes-Bauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz, Gefahrgutrecht (Überblick, Zuordnung zueinander)
  • Gefahrstoffverordnung und dazugehörige TRGS, insbesondere TRGS 519
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Persönliche Schutzausrüstung-BV
  • ArbStättV und dazugehörige ASR
  • ArbmedVV
  • TRGS 910
  • BG-Vorschriften BGV A 1, BGV C 22
  • BG-Regeln BGR A 1, BGR 190, BGR 189, BGR 500
  • BG-Informationen BGI 664, BGI 665, BGI 693
  • Regelungen zu Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
  • §§ 9, 130 Ordnungswidrigkeitengesetz, § 14 Strafgesetzbuch

Personelle Anforderungen

  • Verantwortliche Person
  • Aufsichtsführende Person
  • Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519
  • Fachpersonal; Aus- und Weiterbildung
  • Betriebliche Arbeitssicherheitsorganisation

Sicherheitstechnische Maßnahmen - TRGS 519 - Ausschuss für Gefahrstoffe

Vorbereitende Maßnahmen

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung
  • arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Anzeigen
  • Erste Hilfe
  • Persönliche Schutzausrüstung

Baustelleneinrichtung

  • Absperren der Baustelle
  • Sozial- und Sanitärräume
  • Absturzsicherungen
  • Anforderungen an Gerüste

Arbeitsgeräte

  • Bearbeitungsgeräte für Asbestzementprodukte
  • Hebezeuge
  • Sauggeräte (Entstauber und Industriestaubsauger)

Abbrucharbeiten

  • Bindung von Fasern an der Oberfläche
  • Zerstörungsfreier Ausbau
  • Sammeln auf der Baustelle

Instandhaltungsarbeiten

Besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen

Abschließende Arbeiten

  • Prüfen der Unterkonstruktion
  • Reinigung
  • Freimessung

Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen

  • Bereitstellung zum Transport (Verpacken)
  • Ablagerung/Deponierung
  • Andere Verfahren der Abfallbeseitigung

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung vor der zuständigen Behörde ab und qualifiziert insbesondere Fach- und Führungskräfte, die die Arbeiten in Bestandbauten (bis etwa Baujahr 1994) verantworten, bei denen nicht klar ist, ob diese asbestfrei sind und daher möglicherweise Tätigkeiten mit Asbest durchgeführt werden.

Link zum Kurs: etz Stuttgart - Kursdetailseite

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: geschaeftsstelle@elektroinnungkarlsruhe.de oder rufen Sie uns an: 0721/90990350