Bei Arbeiten mit Asbest muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass eine sachkundige Person die Gefahren ermittelt und beurteilt, die Schutzmaßnahmen festlegt und Beschäftigten unterweist. Für diese Person ist eine Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 C erforderlich – Kursangebote starten im Februar.
Für die Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C hat der E-Campus BW einen behördlich anerkannten Lehrgang entwickelt, der mit einer Prüfung vor der zuständigen Behörde endet. Am 19. und 20. Februar 2026 findet im etz Stuttgart der zweite Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519, Anlage 4c statt.
Ausschreibung zum Sachkundelehrgang Asbest
Der Kurs richtet sich an die verantwortlichen Personen in den E-Handwerksunternehmen und vermittelt das notwendige Wissen zu den Gesundheitsgefahren beim Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest, rechtlichen Grundlagen, sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie zum fachgerechten Umgang mit möglicherweise asbesthaltigen Materialien.
Kursinhalte:
Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
Verwendung von Asbest
Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
Personelle Anforderungen
Sicherheitstechnische Maßnahmen - TRGS 519 - Ausschuss für Gefahrstoffe
Vorbereitende Maßnahmen
Baustelleneinrichtung
Arbeitsgeräte
Abbrucharbeiten
Instandhaltungsarbeiten
Besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen
Abschließende Arbeiten
Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung vor der zuständigen Behörde ab und qualifiziert insbesondere Fach- und Führungskräfte, die die Arbeiten in Bestandbauten (bis etwa Baujahr 1994) verantworten, bei denen nicht klar ist, ob diese asbestfrei sind und daher möglicherweise Tätigkeiten mit Asbest durchgeführt werden.
Link zum Kurs: etz Stuttgart - Kursdetailseite
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: geschaeftsstelle@elektroinnungkarlsruhe.de oder rufen Sie uns an: 0721/90990350