Auffrischungskurse zu den neuen Regelungen wiederkehrend erforderlich - Übergangsfristen für bestehende Zertifikate
Mit Inkrafttreten der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 am 11. März 2024 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Ausstellung und Gültigkeit von Sachkundebescheinigungen im Bereich fluorierter Treibhausgase. Im April 2025 verständigten sich dazu der Bund und die Bundesländer auf Übergangsregelungen bis zur Verabschiedung der neuen nationalen Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Bericht über die neue Europäische F-Gas-Verordnung (Login erforderlich!)
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