Ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die Handwerksorganisationen haben sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt.
Nutzung über ELSTER
Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist den Forderungen nachgekommen und hat einen kostenfreien E-Rechnungsviewer auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet. Unter den nachfolgenden Internet-Adressen ist dieser erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
http://www.erechnung.elster.de
http://www.e-rechnung.elster.de
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