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27.05.2026
Die Infografik zum E-Auto-Förderprogramm bildet die soziale Staffelung bei Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-In-Hybrids ab Quelle: @BMUKN
Die Infografik zum E-Auto-Förderprogramm bildet die soziale Staffelung bei Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-In-Hybrids ab Quelle: @BMUKN

Nach dem Auslaufen des bisherigen Umweltbonus Ende 2023 wurde im Mai 2026 ein neues Fördermodell eingeführt – allerdings mit deutlich veränderten Bedingungen. Die News fasst diese kompakt zusammen.

Für diese neue E-Auto-Förderung stehen im Jahr 2026 rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Das würde für eine Förderung von ca. 800.000 E-Fahrzeugkäufen in den nächsten drei bis vier Jahren reichen.

Die wichtigsten Förderbedingungen sind:

  • die Kaufprämie (Bund) ermöglicht eine Förderung rückwirkend für Neuzulassungen als Kauf oder Leasing ab dem 01.01.2026.
  • Keine Förderung für Gebrauchtwagen.
  • Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender bzw. mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge.
  • Die Förderhöhe ist typischerweise ca. 3.000 € bis max. 6.000 € je nach Einkommen und Haushalt.
  • Die Antragstellung ist seit 19. Mai 2026 über das BAFA‑Portal möglich.

LINK: E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums [https://foerderzentrale.gov.de/]

Wer kann die Förderung beantragen und welche Konditionen gelten?

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro verfügen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
  • Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender.
  • Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt.
  • Soziale Staffelung: Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die Förderung nochmals um 1.000 Euro:

Weitere positive Anreize für die Nutzung von E-Fahrzeugen sind die vom Bund verlängerte Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos bis Ende 2035 und die Möglichkeit zur degressiven oder erhöhten Abschreibung von Elektro-Dienstwagen (Firmenflotten, Servicefahrzeugen im Handwerk). Zusätzlich gilt die 0,25 %-Dienstwagenregel und eine jährliche Rückvergütung über die THG‑Quote.

Quelle: @BMUKN

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