Viel diskutiert wird zurzeit bei den PV-Anlagenbetreibern und den E-Handwerksfirmen die Neuregelung zur Vergütung bei negativen Strompreisen. Hierzu gibt es etliche Kundenanfragen und es finden sich in diversen Onlineforen unterschiedliche Aussagen, die auf eine deutliche Verunsicherung bei den Anlagenbetreibern hinweisen. Eines Vorab: nur bei neu errichteten PV-Anlagen soll die Einspeisevergütung in Zeiten mit negativen Strompreisen wegfallen. Kompensiert werden soll der Einnahmenausfall, indem der Vergütungszeitraum entsprechend verlängert wird (20 Jahre + X).
Novelle des EnWG mit Auswirkungen auf des EEG und das MsbG
Zu den verbleibenden Vorhaben der Ampel zählt auch eine Reform des Energierechts. Noch vor dem Ende der Legislaturperiode soll nach dem Willen der rot-grünen Minderheitsregierung die EnWG-Novelle im Bundestag beschlossen werden. Darin finden sich Regelungen, die die Einspeisung von PV-Strom ins Netz optimieren sollen. Denn durch den Zubau von PV-Leistung kommen die Stromverteilnetze im Sommer immer häufiger an ihre Grenzen. Die Novelle beträfe vor allem die Vergütung neu installierter PV-Anlagen und sorgt für Irritationen bei denen, die sich für eine Anlage interessieren. Die Befürchtungen sind zumeist unbegründet.
An einer Novelle des Energierechts, die unter anderem Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorsieht, führt in den Augen vieler Experten kein Weg vorbei – auch nicht für eine neue Regierung. Hintergrund ist, dass der massive Zubau von Photovoltaik-Anlagen dazu führt, dass es – vor allem im Sommer – ein Überangebot an Strom gibt, das in die Netze drückt. In der Folge kommt es an den Strombörsen immer häufiger zu negativen Strompreisen, was das EEG-Konto und damit den Bundeshaushalt massiv belastet. Zudem kann die Stabilität der Verteilnetze durch die hohe Volatilität der PV-Stromeinspeisung beeinträchtigt werden.
Das wäre laut Entwurf vorgesehen
Photovoltaik-Anlagen, bestehende wie neue, sollen künftig bereits ab zwei Kilowatt installierter Leistung – und nicht wie bisher ab 25 Kilowatt – die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung durch den Netzbetreiber erfüllen. Diese massive Absenkung der Schwelle und die damit einhergehende Belastung sehr kleiner Anlagen wird von maßgeblichen Expertenkreisen als nicht sachgerecht abgelehnt und ist damit Gegenstand der aktuellen Auseinandersetzung.
Weiterhin soll für neue Anlagen die Grenze, ab der eine Pflicht zur Direktvermarktung des eingespeisten PV-Stroms besteht, schrittweise von derzeit 100 auf 25 Kilowatt abgesenkt werden. Damit würden weniger Betreiber von Neuanlagen, eine feste Einspeisevergütung erhalten. Darüber hinaus sieht die Novelle für Neuanlagen, die nicht in die Direktvermarktung fallen, vor, dass die Einspeisevergütung in Zeiten mit negativen Strompreisen wegfällt. Der dadurch entstehende Vergütungsausfall soll jedoch kompensiert werden, indem der zwanzigjährige Vergütungszeitraum entsprechend verlängert wird, so dass Besitzern von PV-Anlagen am Ende kein Nachteil entstünde.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sieht die Notwendigkeit, die PV-Einspeisung markt- und netzdienlicher zu organisieren. Dabei darf der Aufwand für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage allerdings nicht zu kompliziert und zu teuer werden, um den weiteren Ausbau im Sinne der Erneuerbare-Energien-Ziele nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund hatte der ZVEH die angedachten Absenkungen – sowohl bei der Direktvermarktungsgrenze (von 100 auf 25 Kilowatt), als auch bei Steuerungspflicht (von 25 auf zwei Kilowatt) – als unverhältnismäßig kritisiert.
Jetzt mit Installation von PV-Anlage zu befassen, macht Sinn
Angesichts der Tatsache, dass die zunehmende Netzüberlastung eine Reform dringend erforderlich macht, sollten sich Kunden/-innen lieber früher als später mit der Anschaffung einer PV-Anlage befassen, um noch von den alten Regelungen zu profitieren.
E-handwerklichen Betrieben bietet die EnWG-Novelle aber nicht nur ein gutes Argument, um bei ihren Kunden/-innen die zeitnahe Installation einer Photovoltaik-Anlage anzuregen. Auch Energiemanagementsysteme, die den Eigenverbrauch erhöhen und das Einspeisemanagement optimieren, würden mit der Gesetzesreform attraktiv. Ein Beispiel zeigt, wie sich Stromflüsse per Energiemanagement optimal für Netz und Anlagenbesitzer steuern lassen: Stromspeicher und E-Auto sollten im Sommer primär in den Mittags- und Nachmittagsstunden – beides Zeiten, in denen Strompreise oft ins Negative tendieren – geladen werden. Überschüssiger Strom aus der PV-Anlage sollte in den Morgenstunden idealerweise nicht in den Speicher oder das E-Auto, sondern ins Netz eingespeist werden, da zu dieser Zeit die Strompreise noch positiv sind.
Bei der Fachtagung Energiemanagementsysteme am 21.Januar 2025 in Leonberg wird es hierzu weitere Informationen geben. Melden Sie sich an: bit.ly/EMS-Fachtagung2025
Quelle: ZVEH
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