Die Elektro-Innung Westpfalz hielt am Mittwoch, den 15.04.2026 ihre Jahreshauptversammlung in einem gut besuchten Rahmen ab.
Obermeister, Henrik Butz begrüßte zu Beginn der Veranstaltung herzlich die anwesenden Mitglieds- und Gastmitgliedsbetriebe. Ebenso hieß er die Vertreter des regionalen Netzbetreibers Stadtwerke Pirmasens sowie der Berufsbildenden Schule Rodalben willkommen. Ein besonderer Gruß galt dem Gastreferenten Maximilian Greiner von der Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG.
Im Mittelpunkt der Versammlung stand ein hochaktuelles Thema: die Umsetzung des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). In seinem Fachvortrag erläuterte Herr Greiner die Hintergründe und praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dabei ging er sowohl auf technische Anforderungen als auch auf die Herausforderungen für das Elektrohandwerk ein.
Die Teilnehmer zeigten großes Interesse an den praxisnahen Ausführungen und nutzten die Gelegenheit, um Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen. Deutlich wurde, dass die Umsetzung des §14a EnWG eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachbetrieben, Netzbetreibern und Herstellern erfordert.
Neben dem Fachvortrag standen auch innungsinterne Themen auf der Tagesordnung. Hierzu zählten unter anderem Berichte des Vorstands, aktuelle Entwicklungen im Elektrohandwerk sowie organisatorische Punkte.
Die Veranstaltung bot einmal mehr eine wichtige Plattform für Information, Austausch und Vernetzung innerhalb der Branche. Obermeister Henrik Butz bedankte sich bei allen Teilnehmern sowie beim Referenten für die informative und gelungene Veranstaltung.
Abschließend wurde Herr Karmann, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Vorgänger des Referenten Herrn Greiner, für seine stets professionellen Leistungen und sein langjähriges Engagement gewürdigt. Mit anerkennenden Worten verabschiedete ihn Obermeister Butz in den wohlverdienten Ruhestand und hob insbesondere seine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elektro-Innung Westpfalz hervor.
Zielsetzung: Der Paragraph 14a wurde eingeführt, um die Stabilität des Stromnetzes angesichts der steigenden Anzahl von Elektro-fahrzeugen, Wärmepumpen und anderen großen Verbrauchern zu sichern. Dies ist besonders wichtig, da diese Geräte bei hoher gleich-zeitiger Nutzung das Netz stark belasten können.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Zu den betroffenen Geräten gehören Wallboxen für Elektroautos, Wärmepumpen und andere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, die ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden. Diese Geräte können vom Netzbetreiber bei hoher Netzbelastung temporär in ihrer Leistung gedrosselt werden, um Überlastungen zu vermeiden.
Finanzielle Anreize: Verbraucher, die solche steuerbaren Geräte nutzen, profitieren von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug müssen sie akzeptieren, dass ihre Geräte bei Bedarf gedrosselt werden, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Technische Umsetzung: Der Netzbetreiber darf die Leistung der steuerbaren Geräte in Notfällen maximal zwei Stunden täglich drosseln. Haushaltsstrom für essenzielle Geräte wie Licht und Kühlschrank bleibt von dieser Drosselung unberührt.
Langfristige Perspektive: Der Paragraph 14a ist als Übergangs-lösung gedacht, bis das Stromnetz besser ausgebaut ist und flexible Tarife den Stromverbrauch in günstigere Zeiten lenken können. Die Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher weiterhin Zugang zu Strom haben, während gleichzeitig die Netzstabilität gewährleistet wird.
Fazit
Der Paragraph 14a EnWG stellt einen wichtigen Schritt zur Integration erneuerbarer Energien und zur Unterstützung der Energiewende dar. Er er-möglicht es, die Nutzung von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen zu fördern, ohne die Stabilität des Stromnetzes zu gefährden. Verbraucher können von finanziellen Vorteilen profitieren, während sie gleichzeitig zur Netzstabilität beitragen.
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